Häufig gestellte Fragen
Das kroatische Küstenpatent bestätigt die Gültigkeit in diesen Ländern:
- Italien
- Griechenland
- Spanien
- Frankreich
- Südafrika
- Slowenien
- Deutschland
Aber Vorsicht: Für das Kroatische Küstenpatent ist keine Praxisprüfung notwendig – d.h. aufgrund dieser Tatsache verweigern manche Vercharterer in anderen Ländern die Verleihung ihrer Boote. Die Lizenzen FB1, FB2, FB3 sind international anerkannte Patente.
Das Binnenpatent ist international auf allen Flüssen und Seen gültig, ausgenommen sind jedoch Wasserstraßen. Dieses Patent befähigt Sie zur Lenkung von Motoryachten bis 10 Meter Schiffslänge sowie Jet-Skis ohne Einschränkung der Motorisierung (kein PS-Limit).
Ja diese Möglichkeit gibt es. Bitte wenden Sie sich hierzu direkt per Mail an corinna@bootekamper.at
Gerne werden wir Ihnen hier ein individuelles Angebot erstellen.
Die Prüfungen des kroatischen Küstenpatents finden jeden Dienstag in Sibenik statt. Den Führerschein bekommen Sie hier bereits am nächsten Tag und können somit schon ein Schiff chartern.